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Zertifizierung

Wer kann sich zertifizieren lassen?

Bislang wurden Kriterien in drei Bereichen entwickelt: Hotels (Pensionen & Ferienhäuser), Spielplätze und Erlebnisorte für Kinder. Weitere Kriterien für familienfreundliche Einrichtungen und Unternehmen sind in Erarbeitung.  

Wie sehen die DKSB-Kriterien bei einer Zertifizierung aus?

reise

 
Das Beispiel: Hotels
Es gibt drei grundlegende Bereiche, in denen die DKSB-Kriterien im Hotelbereich geprüft werden:
A: Leitlinien, B: Ausstattung und Service und C: Handeln gegenüber und mit Kindern

 

 

A     Leitlinien
  1. Kinder haben eigene Rechte
    Festlegung, Beschreibung und Information über Kinderfreundlichkeit als Unternehmensleitlinie
  2. Inhalte von Zielgruppenkonzepten / Konzeptentwicklung für festgelegte Altersgruppen unter Berücksichtigung der ermittelten Bedürfnisse
  3. Feedback und Umsetzung
  4. Regelmäßige Ermittlung von Kundenzufriedenheit und Entwicklung konkreter Verbesserungsmaßnahmen

B     Ausstattung und Service

  1. Personal
    Einsatz von geschulten Betreuern, Festlegung vernünftiger  Betreuungsschlüssel, Kinderfreundlichkeit des Hauses
  2. Lage, Service, Ausstattung
  3. Gesundheit und Umweltschutz
  4. Kindgerechte Mahlzeiten, Umweltschutz, Reinigung

C     Handeln gegenüber und mit Kindern

  1. Ansprache der Kinder
    Eigenes Begrüßungsritual für Kinder, Ermutigung, sich mit Wünschen/Kritik einzubringen
  2. Erlebniswelten schaffen
    Anregung von Kreativität und Phantasie, Realisierung pädagogischer Arrangements zur Stärkung der Familienbande
    Partizipation
  3. Beteiligung der Kinder an der Gestaltung des Programms, Auswahlmöglichkeiten aus einem vielfältigen Programm

Wie verläuft eine Beurteilung?
Das Beispiel: Hotels

Die (in der Regel) eintägige Beurteilung eines Gastbetriebes beinhaltet:

  1. die Vorbereitung auf das Audit
  2. bei Ketten die Durchführung eines Audits in der Zentralstelle der Kette
  3. die Durchführung von Zertifizierungsaudits in jedem teilnehmenden Gastbetrieb
  4. die Erstellung des/der Auditberichte(s) und des/der Zertifikate(s).

Im Rahmen der Untersuchung vor Ort wird überprüft, ob die Kriterien des DKSB eingehalten werden. So werden beispielsweise die Lage des Gastbetriebes, das Gebäude, die Einrichtungen und seine Außenanlagen in Augenschein genommen. Darüber hinaus wird geprüft, ob aussagefähige und nachvollziehbare Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung der DKSB-Kriterien vorliegen. Auch wird untersucht, ob Gästen gegenüber gemachte Versprechen (zum Beispiel auf Plakaten, in Prospekten oder auf der Website) eingehalten werden.

Wie lange ist eine Zertifizierung gültig?

Die Zuerkennung des Zertifikats und damit die Genehmigung zur Nutzung des TSC/OK-Zeichens erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Audits und ist in der Regel 3 Jahre gültig. Um sicherzustellen, dass zertifizierte Gastbetriebe die Qualitätskriterien des DKSB fortlaufend einhalten, führt TÜV NORD einmal pro Jahr Vor-Ort-Beurteilungen durch. Bei Ketten werden einzelne Betriebe im Stichprobenverfahren aufgesucht. Der Stichprobenumfang richtet sich nach der Anzahl teilnehmender Betriebe.

Was ist der Nutzen einer Zertifizierung durch TÜV NORD?

Anerkannte Institutionen wie der Deutsche Kinderschutzbund und der TÜV NORD stellen in Deutschland ein Qualitätszeichen über kinderfreundliche Dienstleistungen und Produkte aus. Damit schaffen sie ein zuverlässiges Messinstrument für die Bedingungen und Leistungen, die mit kinderfreundlichen Serviceangeboten verbunden sind. Die mit dem Qualitätszeichen verbundenen Kriterien sind für Dritte einsehbar und werden fortlaufend aktualisiert. Somit gibt es in Deutschland zum ersten Mal ein unabhängiges Zeichen für kinderfreundliche Dienstleistungen und Produkte, denn “Wo kinderfreundlich drauf steht, ist auch Kinderfreundlichkeit drin!“ Auf diese Weise soll „Kinderfreundlichkeit“ als Imagefaktor und Erfolgsfaktor im Unternehmen verankert und positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt geschaffen werden (§1 SGB VIII/Kinder- und Jugendhilfegesetz).

 

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